Bundesweite Notbremse beschlossen

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist nun in Kraft getreten. Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982