Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einem Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung. Inzwischen wurde bekannt, dass Leistungen für die Tagespflege und der Verhinderungspflege gekürzt werden sollen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft lehnt dies ab.
„Die Tagespflege ist ein Angebot, das es gerade Angehörigen von Menschen mit Demenz oft überhaupt ermöglicht, die Pflege zu Hause sicherzustellen“, erklärt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). „Wenn nun die Leistungen dafür auf die Hälfte reduziert werden sollen, nur weil ergänzend auch noch der Pflegedienst beispielsweise die morgendliche Körperpflege übernimmt, dann bricht in vielen Familien die Pflegeorganisation zusammen.“
Wer aufgrund von Berufstätigkeit die Versorgung seiner pflegebedürftigen Eltern nur abends und am Wochenende selbst übernehmen kann, hat schon nach der bisherigen Regelung einen nicht unbedeutenden Anteil der Kosten für Tagespflege und den Einsatz des Pflegedienstes an fünf Tagen pro Woche aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Eine noch höhere finanzielle Belastung können sich die wenigsten leisten.
Gerade in der Corona-Pandemie ist die Bedeutung der Tagespflege deutlich geworden, heißt es weiter. Viele Familien sind an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gelangt, weil Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden und immer noch nur ein eingeschränktes Platzangebot vorhalten können.
„Es kann nicht sein, dass eine solche Verschlechterung für die häusliche Versorgung gewollt ist“, betont Jansen. „Wir werden uns zusammen mit den anderen Organisationen, die die Interessen der Betroffenen vertreten, dagegen zur Wehr setzen.“ (ub)